Kommunalwahl 2020 in Bayern: Wer ist wahlberechtigt?

  • Alle volljährigen deutschen Staatsbürger sind wahlberechtigt.
  • Anders als bei der Bundestags- und der Landtagswahl dürfen bei der Kommunalwahl 2020 in Bayern auch alle EU-Bürger ohne deutschen Pass wählen. Sie müssen aber mindestens drei Monate in ihrem bayerischen Wohnort gemeldet sein.
  • Heißt konkret: Türkischstämmige Mitbürger dürfen nur dann wählen, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Dasselbe gilt für Russen oder Albaner.
  • Rumänen, Italiener, Spanier, Griechen oder Polen haben es da besser: Sie sind EU-Bürger und dürfen auch an Kommunalwahlen teilnehmen. So wie jeder Deutsche, der in Rom, Madrid, Athen oder Warschau wohnt, dort auch an den Kommunalwahlen teilnehmen darf.

Über die UwB

Die UwB setzt sich ein für die Förderung ökologischer, sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Belange und den Erhalt der Gemeinde Pettendorf als lebenswerten Ort durch eine moderate Gemeindeentwicklung.